Gerichtshalter

Gerichtshalter
∙Ge|rịchts|hal|ter, der: vom Gerichtsherrn mit der ↑Gerichtsbarkeit (b) beauftragter Jurist: der Ulan trennte sich von ihm, um nach seinem Dorfe zu eilen, wo auch ein G. der umliegenden Edelleute wohnt, bei dem er die Sache berichten wollte (Cl. Brentano, Kasperl 359).

Universal-Lexikon. 2012.

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